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Beratung Förderungen und Steuerbegünstigungen

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht zum Thema Förderungen und Steuerbegünstigungen geben. Trotz unserer Bemühungen, diesen Bereich aktuell zu halten, kann es möglich sein, dass die folgenden Inhalte aufgrund ständiger Neuerungen und Änderungen im Bereich der Förderungen und Steuerbegünstigungen nicht mehr dem neuesten Stand entsprechen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Achtung: Formfehler im Antragsverfahren sind schwerwiegend. Deshalb sollten alle Schritte und Dokumente unter Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer spezialisierten Fachkraft erledigt werden. Fehler werden mit dem Entzug der Förderung bzw. dem Ausschluss der Steuerbegünstigung bestraft. In manchen Fällen kann sogar zusätzlich eine Geldstrafe verhängt werden. Falschaussagen werden zudem strafrechtlich verfolgt.

 

Achten Sie daher darauf, die erforderlichen Dokumente gemäß den geltenden Bestimmungen termingerecht einzuholen bzw. einzureichen.

Im Bauwesen gibt es folgende Förderungen und Steuerbegünstigungen:

Vorab: Der Bauherr kann sich entweder für EINE Förderung ODER für die Steuerbegünstigung entscheiden. Ausgenommen sind lediglich außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, wobei eine Förderung beantragt werden kann und für die zu Lasten verbleibenden Kosten, kann anschliessend die Steuerabsetzbarkeit in Anspruch genommen werden. Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten nach Art. 3, Buchstabe b) Gesetz 380/2001 dienen der Verbesserung und teilweisen Erneuerung des Gebäudes, z.B. Austausch der Fenster, Erneuerung der sanitären Anlagen etc. Die Grundfläche des Gebäudes, das Gebäudevolumen und die Zweckbestimmung dürfen nicht verändert werden.

 

Förderungen Steuerbegünstigung
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