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Beratung Klimahaus


In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht zum Thema Klimahaus geben.
In den vergangenen Jahren haben sich die Bestimmungen und Durchführungen zum Thema Klimahaus mehrmals leicht geändert. Aus diesem Grund kann es sein, dass die folgenden Inhalte nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Wir empfehlen, auf jeden Fall baustellenspezifisch Rat bei einem Klimahaustechniker bzw. direkt bei der Klimahaus Agentur einzuholen.

KlimaHaus ist ein Zertifizierungssystem für energieeffizientes Bauen in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol. Es wurde 2002, angelehnt an die EU-Gebäuderichtlinie 2002/91/EG, als erstes Gebäudelabel in Italien eingeführt und ist ein Standard für ökologisches, ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen.

Es werden Mindestanforderungen festgelegt, die sich auf die Eigenschaften und Energieeffizienz der Gebäudehülle, auf die Primärenergie und auf die Verwendung erneuerbarer Energien beziehen. Diese Anforderungen gelten für alle Neubauten und Gebäude, die einer größeren Sanierung/Renovierung unterzogen werden. Die Anforderungen müssen durch einen qualifizierten Techniker in Form eines Energieausweises korrekt wiedergegeben werden.

In der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol ist der bauliche Standard eines KlimaHauses für Niedrigenergiehäuser gesetzlich vorgeschrieben. 2005 wurde der Mindeststandard der Energieeffizienz der Gebäudehülle mit der Klasse C für Neubauten obligatorisch festgelegt. Ab dem 13. Juni 2011 ist der Standard KlimaHaus B (sogenanntes 5 Liter Haus) als Mindestenergieeffizienzklasse für neue Gebäude verpflichtend gewesen. Seit dem 01.01.2017 gilt der KlimaHaus-Standard A für alle neuen Wohngebäude. 50% des Gesamtprimärenergiebedarfs sowie 60% des Wasserbedarfs für sanitäre Zwecke müssen aus erneuerbaren Energienquellen abgedeckt werden, außer der Gesamtprimärenergiebedarf wird direkt um min. 25% gesenkt.

Folgende Klimahaus-Klassen sind derzeit im Neubau aktuell:

KlimaHaus B: Heizenergiebedarf unter 50 kWh/m²a (5 Liter Haus) KlimaHaus A: Heizenergiebedarf unter 30 kWh/m²a (3 Liter Haus) KlimaHaus Gold: Heizenergiebedarf unter 10 kWh/m²a (1 Liter Haus)

 

Baumaßnahmen
Man unterscheidet folgende Baumaßnahmen:

 

Zu jeder dieser Baumaßnahmen wird zudem unterschieden, welche Klasse das neue Gebäude aufweisen wird und welcher Energiebonus in Anspruch genommen werden kann.

Folgende Gebäude sind von den Mindestanforderungen ausgenommen:

denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude im Ensembleschutz wenn die Veränderungen am Gebäude einen nicht vertretbaren Eingriff im architektonischen und kunsthistorischen Sinne bedeuten würden, Gebäude für religiöse Zwecke, landwirtschaftliche Gebäude, Industrie- und Handwerksgebäude, freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50%


 

Neubau

  • Neubau eines Wohngebäudes bzw. eines Nicht-Wohngebäudes – KlimaHaus A

Bis Ende 2016 hatten Bauherren, die in der Klimahausklasse A gebaut haben, die Möglichkeit einen Energiebonus = Kubaturbonus zu nutzen. Das bedeutete, dass die zulässige Baumasse erhöht werden durfte. Bei einem Gebäude im Standard des KlimaHauses A betrugen dies 15%. Dieser Bonus ist mit Beginn des Jahres 2017 entfallen.

  • Neubau eines Wohngebäudes – KlimaHaus B Nature

Für neu errichtete Wohnhäuser KlimaHaus B Nature erhielt der Bauherr einen Energiebonus von 10%. Seit dem 01.01.2017 entfällt diese Möglichkeit, da der Mindeststandard auf Klimahaus A angehoben wurde.

  • Neubau eines Wohngebäudes – KlimaHaus A Nature

Für neu errichtete Wohnhäuser KlimaHaus A Nature erhielt der Bauherr einen Energiebonus von 20%. Seit dem 01.01.2017 ist der Bonus auf 10% gesunken. Die KlimaHaus-Klasse A Nature ist der einzige Standard im Neubau, bei dem der Bauherr noch Anrecht auf einen Kubaturbonus hat. Dies ist bis 31.12.2019 gültig.

 


 

Abbruch und Wiederaufbau

  • Abbruch und Wiederaufbau eines Gebäudes – KlimaHaus A

Wenn bei einem Gebäude mehr als die Hälfte (Bauvolumen) abgebrochen und wieder aufgebaut wird, so muss dieser Teil des Gebäudes die Mindestklasse KlimaHaus A aufweisen, da dies wie ein Neubau gehandhabt wird.

  • Abbruch und Wiederaufbau eines Gebäudes – KlimaHaus A Nature

Auch hier gilt die Regel, wenn mehr als die Hälfte des Bauvolumens abgebrochen und wiederaufgebaut wird, ist die gesamte Baumaßnahme wie ein Neubau zu behandeln. Der Unterschied zum KlimaHaus Standard A ist hier die mögliche Kubaturerweiterung um 10%.

Der Bestand muss mindestens 300m³ oberirdische Kubatur aufweisen, um den Energiebonus in Anspruch nehmen zu können.

 


 

Sanierung

Das vorrangige Ziel einer Sanierung ist die Reduzierung des Energiebedarfs. Bei einem bestehenden Gebäude soll das Verbesserungspotenzial ausgenutzt werden, um die Qualität der baulichen Struktur und der Innenräume, sowie der Wärme, Wasser- und Stromversorgung nach den derzeit gültigen, technischen Standards zu optimieren. Der Energiebonus für die Gebäudesanierung ist derzeit noch gültig, aber zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2019.

kleine Renovierungen größere Renovierung
Darunter fallen Sanierungen an der Gebäudehülle im Ausmaß kleiner als 25% der gesamten Gebäudehülle (Fensterflächen nicht berücksichtigt). Es ist keine Klimahaus-Berechnung und Zertifizierung sowie ein Blower-Door-Test vorgeschrieben. Die Grenzwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten der sanierten Bauteile müssen laut Beschluss der Landesregierung Art. 4.8 und Anlagen 4 und 5 eingehalten werden. Darunter fallen Sanierungen an der Gebäudehülle im Ausmaß größer als 25% der gesamten Gebäudehülle (Fensterflächen nicht berücksichtigt). Es ist die Klimahaus-Berechnung und Zertifizierung sowie der Blower-Door-Test vorgeschrieben. Die Grenzwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten der sanierten Bauteile müssen laut Beschluss der Landesregierung Art. 4.8 und Anlagen 4 und 5 eingehalten werden.

 


 

Sanierung und Erweiterung

Geringfügige Sanierung mit Erweiterung eines Wohngebäudes, OHNE Inanspruchnahme eines Energiebonus

Die Grenzwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten der sanierten Bauteile müssen laut Beschluss der Landesregierung Art. 4.8 und Anlagen 4 und 5 eingehalten werden.

Sanierung mit Erweiterung eines Wohngebäudes und Inanspruchnahme des 200m³ Energiebonus.

Für die Gebäudesanierung kann das bestehende Gebäude im Ausmaß von 20% der bestehenden Baumasse mit einem Minimum von 200 m³ erweitert werden. Im landwirtschaftlichen Grün darf der Bonus die 200 m³ hingegen nicht überschreiten. Mögliche Erweiterungen sind z.B. der Ausbau des Dachgeschosses, Ausbau einer Tiefparterre (unterirdische Erweiterung), Erweiterung in die Breite. Das bestehende Gebäude muss eine oberirdische Kubatur von mindestens 300m³ aufweisen.

Bestehende Gebäude, die einen Standard niedriger als KlimaHaus Klasse C aufweisen, erhalten den 200m³ Energiebonus, indem das  gesamte Gebäude saniert und in der KlimaHaus Klasse C zertifiziert wird. Bestehende Gebäude der KlimaHaus Klasse C erhalten den 200m³ Energiebonus, indem das  gesamte Gebäude saniert und in der KlimaHaus Klasse B oder höher zertifiziert wird.

Bei einem Ausbau des Dachgeschosses darf die zulässige Gebäudehöhe um höchstens 1 Meter überschritten werden. Wenn es der Nutzbarmachung zu Wohnzwecken dient und die Bewohnbarkeit dies erfordert, ist es erlaubt auch über die 200 m³ Kubaturbonus hinaus zu erweitern. Diese Bestimmung gilt nur auf der Ebene des Dachgeschosses.

In Wohnbauzonen darf die zulässige Gebäudehöhe bis zu 3m erweitert werden. Die Mindestabstände zur Grundstücksgrenze müssen eingehalten werden. Die Grenzwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten der sanierten Bauteile müssen laut Beschluss der Landesregierung Art. 4.8 und Anlagen 4 und 5 eingehalten werden.

 

Möglichkeiten der Gebäudeerweiterung in landwirtschaftlichen Grünräumen:

Diese Möglichkeit der Kubaturerweiterung von geschlossenen Höfen im landwirtschaftlichen Grün ist unabhängig von der energetischen Sanierung und kann mit dem Energiebonus 200m³ kumuliert werden.

Laut Landesraumordnungsgesetz von 1997 Abschnitt IX, Art 107 Abs. 16 darf ein Gebäude im landwirtschaftlichen Grün, welches seit 1973 besteht oder für das vor diesem Datum eine Baukonzession ausgestellt wurde und eine vorhandene oberirdische Baumasse von mindestens 300m³ aufweist, bis auf 850m³ erweitert werden.

 

Für Gebäude, welche seit 1973 bestehen und am 01.01.2000 eine bestehende oberirdische Baumasse größer 700m³ aufweisen können, gilt die Erweiterungsmöglichkeit von weiteren 150m³.
Diese Möglichkeit der Kubaturerweiterung im landwirtschaftlichen Grün ist unabhängig von der energetischen Sanierung und kann mit dem Energiebonus 200m³ kumuliert werden.

 

Detailliertere Informationen dazu bietet die KlimaHaus Agentur mit folgenden Dokumenten

Zusammenfassung über den Beschluss der Landesregierung Nr. 362 vom 4. März 2013

Beschluss der Landesregierung vom 5. August 2014, Nr. 964.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Verbraucherzentrale Südtirol.


 

Weiteres zum Energiebonus 200m³

  • Der Energiebonus kann nur bei Gebäuden, bei denen bereits mehr als 50% der Wohnkubatur dem Wohnzweck dienen, in Anspruch genommen werde.
  • Im Falle von Reihenhäusern hat jedes Reihenhaus Anrecht auf den Energiebonus in Höhe von 200m³.
  • Bei einem Mehrfamilienhaus kann nur einmal von Bonus profitiert werden, außer das Haus ist vertikal strukturell abgetrennt und eigenständig, d.h. eigenes Treppenhaus pro Wohneinheit usw.
  • Ein geschlossener Hof darf nur einmal den Energiebonus in Anspruch nehmen.
  • Bestehende Gebäude in den Zonen Wald, alpines Grün und Gewerbegebiet können nicht den Energiebonus in Anspruch nehmen.
  • Energiebonus gibt es nicht für Sanierungen von Dienstwohnungen in Gewerbegebieten.
  • Die Erweiterung durch den Energiebonus darf nur für Wohnzwecke genutzt werden, die Flächen müssen konventioniert werden.
  • In den Wohnbauzonen A,B und C gilt auch für Gebäude von Dienstleistungen (Ausnahme Handel) und Detailhandel der Energiebonus.
  • Energiebonus kann nur an Gebäuden, errichtet vor dem 12/01/2005, angewendet werden.
  • Energiebonus gilt nicht bzw. beschränkt für Gebäude unter Denkmal-bzw. Emsembleschutz

Um sich über die vorhandenen Möglichkeiten sowie die geltenden urbanistischen Regelungen zu informieren, raten wir Ihnen, sich bei einem Projektanten genauere baustellenspezifische Auskünfte einzuholen.

 


 

KlimaHaus R

Die Zertifizierung KlimaHaus R ist ein Gütesiegel, das Bauherren ermöglicht energetisch zu sanieren, ohne komplett die Anforderungen einer Klimahausklasse erfüllen zu müssen und trotzdem den Energiebonus in Anspruch nehmen zu können. Dies schafft die Vorraussetzung einzelne Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus zu sanieren, ohne dass alle Eigentümer der Komplettsanierung des Wohngebäudes zustimmen müssen. Oder es können z.B. Gebäudefassaden erhalten werden, die nicht unter Denkmalschutz stehen, aber für den Eigentümer besondere, erhaltenswerte Merkmale aufweisen.

Es gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die Sanierung und Erweiterung von bestehenden Gebäuden der KlimaHaus Klasse niedriger als C. Das Gebäude muss nach einem Kriterienkatalog der Zertifizierung KlimaHaus R saniert werden, muss aber nicht die KlimaHaus Klasse C als Ergebnis haben.  Eine Klimahausberechnung für ein gesamtes Gebäude ist optional, bei Gebäudeteilen oder einzelnen Wohneinheiten ist sie nicht erforderlich.

Es gelten entweder der Energiebonus von 200m³ oder der Bonus in Höhe von 20% der bestehenden Kubatur sofern eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes mit der Sanierung verbunden ist. Das bestehende Gebäude muss eine oberirdische Kubatur von 300m³ aufweisen.

Für die Zertifizierung muss der Techniker den Kriterienkatalog ausarbeiten, die Datenblätter der jeweiligen Bauteile, Bauteilanschlüsse (z.B. Wärmebrücken) und der Gebäudetechnik erstellen und zusammen mit der Fotodokumentation und dem Ergebnis des Blower-Door-Tests (für KlimaHaus R Gebäude) der Agentur zusenden.

Mehr Informationen zum Thema Sanierung und KlimaHaus R erhalten Sie bei der KlimaHaus-Agentur unter den

technischen Richtlinien

 


 

KlimaHaus Nature

„Nature“ beschreibt neben der KlimaHaus Klasse A oder B die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien und die Wassernutzung des zu bewertenden Gebäudes. Diese Auszeichnung kann sowohl für Wohngebäude, als auch für Nicht-Wohngebäude beantragt werden.

Folgende Faktoren werden dabei untersucht:

  • Umweltverträglichkeit der verwendeten Baumaterialien,
  • Trinkwasser- und Abwassernutzung (Trinkwassereinsparung),
  • Raumluftqualität,
  • natürliche Beleuchtung,
  • Schallschutz sowie
  • Schutz gegen Radon.
Eingehende Informationen zum KlimaHaus Nature erhalten Sie hier.

 


 

Weitere Klassifizierungen

  • KlimaHotel,
  • KlimaHaus Habitat
  • KlimaHausWork&Life,
  • KlimaHausWine

Informationen dazu finden Sie hier.
Um sich über die vorhandenen Möglichkeiten sowie die geltenden urbanistischen Regelungen zu informieren, raten wir Ihnen, sich bei einem Projektanten genauere baustellenspezifische Auskünfte einzuholen.

 


 

Klimahaus Berechnung und Zertifizierung

Die Klimahausberechnung und die dazugehörige Zertifizierung ist seit einigen Jahren für in Südtirol geplante Wohngebäude eine verpflichtende Unterlage zum Einreichprojekt. Sie ist ebenfalls bei energetischen Sanierungen in Zusammenhang mit Erweiterungen durch den Energiebonus verpflichtend bzw. bei Projekten, welche unter Abbruch und Wiederaufbau fallen, sofern mehr als die Hälfte der bestehenden Kubatur abgebrochen und wiederhergestellt wird.

Klimahaus-Energieausweis ist erforderlich bei:

  • Neubau Gebäude,
  • energetische Sanierung und Erweiterung mit Inanspruchnahme eines Energiebonus,
  • größere Renovierung bestehender Gebäude (Art. 5.4) – mehr als 25% der Gebäudehülle werden erneuert bzw.
  • Austausch der bestehenden Heizung (sofern man von der Steuerabsetzbarkeit von 65% profitieren möchte)

Sollten Zweifel aufkommen, ob bei Ihrem Bauvorhaben eine Zertifizierung notwendig ist, so klären Sie dies baustellenspezifisch mit Ihrem Projektanten, Klimahausexperten bzw. mit der Klimahaus Agentur ab. Dabei müssen die Klimahaus- Richtlinien eingehalten werden, um das Gebäude anschließend zertifizieren zu können. Die Zertifizierung erfolgt durch einen befähigten Techniker der KlimaHaus-Agentur.

Während der Planungsphase, spätestens während der Bauphase, sollte das Ansuchen für die Klimahaus-Zertifizierung gestellt werden. In der Regel kümmert sich darum der Techniker, der Ihnen die Klimahausberechnung ausführt. Die Klimahausberechnung wird oftmals vom Projektanten durchgeführt. Sollte er dies nicht erledigen, so wird er Ihnen einen Techniker empfehlen oder Sie wenden sich direkt an einen Techniker, welcher Klimahausberechnungen vornimmt.

Angebot für Klimahausberechnung einholen.

 


 

Energiebescheinigung – A PE

Sollten Sie ein bestehendes Gebäude oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten wollen, so müssen Sie dem Käufer bzw. Mieter die dazugehörige Energiebescheinigung aushändigen, welche den Nachweis der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes oder der Wohnung ersichtlich macht.

Die Energiebescheinigung für ganze Gebäude erhalten Sie im Anschluss an die Klimahaus Berechnung und Zertifizierung durch die Klimahaus Agentur, wie im vorangegangenen Punkt beschrieben. Energiebescheinigungen (APE – attestazione di prestazione energetica) für einzelne Wohnungen werden von freiberuflichen Technikern erstellt. Für ganze Gebäude kann der Nachweis der Gesamtenergieeffizienz auch mittels Bewertung jeder einzelnen Wohneinheit erbracht werden, sodass für jede Wohneinheit eine APE erstellt werden muss. Energiebescheinigungen haben eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Eingriffe durchgeführt werden, welche die Energieeffizienz verändern.

 


 

Luftdichtheit und Blower-Door-Test

Die Luftdichtheit eines Gebäudes ist in Bezug auf das Klimahaus ein wesentlicher Punkt, da sie eine wichtige Eigenschaft zur Energieeinsparung darstellt. Ist ein Gebäude undicht, so entweicht energetisch wertvolle warme Luft. Um die Luftdichtheit zu prüfen, wird daher während des Zertifizierungsverfahrens ein Blower-Door-Test durchgeführt. Dieser ist fester und verpflichtender Teil einer Zertifizierung.

Der Blower-Door-Test ist in folgenden Fällen obligatorisch:

  • alle Gebäude mit kontrollierter mechanischer Wohnraumbelüftung,
  • alle Gebäude in Holzbau- und Trockenbauweise, unabhängig davon, ob eine kontrollierte mechanische Lüftung vorhanden ist,
  • alle neu errichteten Wohngebäude, unabhängig von Energieklasse und Konstruktionstyp,
  • Erweiterungen mit Inanspruchnahme vom Energiebonus

Sollten Zweifel über die Notwendigkeit eines Blower-Door-Tests für Ihr Bauvorhaben aufkommen, so klären Sie dies mit Ihrem Klimahaustechniker bzw. mit der Klimahaus Agentur ab.

Durch die vorgeschriebene Luftdichtheit ist eine genügende Sauerstoffzufuhr über die Raumluft für Öfen und Kamine nicht mehr gewährleistet. Es dürfen dennoch Öfen und Kamine in Gebäuden mit KlimaHaus Standard eingebaut werden. Wichtig dabei ist, für eine Verbindung vom Ofen oder Kamin zur Außenluft zu sorgen. Dies geschieht entweder über zweischalige Schornsteine (Nebelkanal) oder über im Boden oder Decke verlegte Zuluftrohre, die über die Außenwand ins Freie führen. Während dem Blower-Door Test muss die Kamintür abgeklebt werden, da ansonsten der Test negativ ausfallen kann.

Teilen Sie allen Handwerksbetrieben auf Ihrer Baustelle mit, ob ein Blower-Door-Test nach Abschluss der Arbeiten durchgeführt wird. Damit wissen alle Beteiligten, dass in allen Ausführungsdetails auf die Dichtheit der Gebäudehülle zu achten ist. Empfehlenswert ist eine schriftliche Mitteilung an alle ausführenden Unternehmen. Sollten undichte Stellen in der Gebäudehülle vorhanden sein, so können die Suche und die Behebung der schadhaften Stellen unangenehme und hohe Kosten verursachen.

 


 

Mechanische kontrollierte Raumlüftung

Durch die hohe Luftdichtheit und die relative Wasserdampfdurchlässigkeit der Gebäudehülle ist der Einbau einer mechanischen kontrollierten Raumlüftung empfehlenswert bzw. verpflichtend, um KlimaHaus Standards höherer Klassen überhaupt zu erreichen. Da seit diesem Jahr der Mindeststandard auf die KlimaHaus Klasse A angehoben wurde, ist somit die mechanische Lüftungsanlage zwingend geworden, unabhängig, ob zentral oder dezentral installiert.

Anders bei Erweiterungen älterer Gebäude mit Inanspruchnahme des Kubaturbonus, wo beispielsweise die KlimaHaus Klasse C erreicht werden muss, ist die mechanische kontrollierte Raumlüftung nicht erforderlich, kann jedoch aus freiem Willen vorgesehen werden. Im Falle eines Gebäudes mit mehreren Wohneinheiten muss in jeder Wohneinheit eine mechanische kontrollierte Lüftung vorgesehen werden.

Sollte der Einbau einer mechanischen kontrollierten Wohnraumlüftung nicht vorgeschrieben und nicht vorgesehen sein, so kann die Voraussetzung für den nachträglichen Einbau in Betracht gezogen werden, indem entweder die Lüftungsrohre für eine zentrale mechanische Lüftungsanlage vorgesehen werden oder der Einbau der Unterputzbauteile der dezentralen mechanischen Lüftungsanlagen vorgenommen wird.
Vergessen Sie dabei nicht die Stromzufuhr (Leerrohr) für die dezentralen Lüftungsgeräte.

 


 

KlimaHaus Energieausweis

Dieser enthält Informationen zu den energetischen Eigenschaften eines Gebäudes.
Ausführliche Informationen zum KlimaHaus Energieausweis erhalten Sie anhand der Broschüre

Broschüre

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