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Abrechnung

Abrechnung der Arbeiten

Abhängig von der Ausschreibungsart und von den vereinbarten Konditionen erfolgt die Abrechnung der Arbeiten:

  • Die Rechnung zu pauschal vergebenen Arbeiten sollte den gleichen Rechnungsbetrag aufweisen wie die vereinbarte Summe in der Auftragsbestätigung.
  • In der Abrechnung von Arbeiten, die in Regie vergeben wurden, sollten Sie eine Aufstellung der eingebauten Materialien und eine Aufstellung der effektiv angefallenen Arbeitsstunden vorfinden. Kontrollieren Sie diese anhand von stichprobenartigen Messungen der Mengen und anhand der täglich unterschriebenen Arbeitsberichte (mit Aufstellung der Arbeitskräfte und der verwendeten Baumaschinen).
  • Die Abrechnung von Arbeiten, welche nach Aufmaß vergeben wurden, wird laut der effektiv eingebauten Mengen erstellt.

Sie können die Gesamtrechnung der Arbeiten in zuvor vereinbarten Teilsummen leisten. Die Zahlung der Teilsummen können Sie an die Beendigung bestimmter Arbeitsschritte binden. Kontrollieren Sie immer, bevor Sie eine Rechnungen begleichen, die ausgeführten Arbeiten. Halten Sie von der Gesamtsumme ca. 10-15% für die Endabrechnung zurück, solange bis Sie nach der letzten Begutachtung der Arbeiten evt. Mängel dokumentiert haben und die Firma diese ordnungsgemäß beseitigt hat.

 

Baukostentipp  Berücksichtigen Sie bei der Mengenberechnung und bei der Mengenkontrolle folgende Richtlinie zu den Abzügen.

 

 


 

Rechnung höher als der Kostenvoranschlag?

Unterschied Angebotssumme – Rechnungsbetrag

Sehr oft kommt es vor, dass der Rechnungsbetrag nicht mit der Angebotssumme übereinstimmt. In den meisten Fällen liegt der Rechnungsbetrag höher und sorgt somit für Unmut. Hier ein paar Gründe, die diese Unterschiede ausmachen bzw. verursachen:

  • Die Angebote werden in der Regel ohne Mehrwertsteuer angegeben. Der jeweilige Mehrwertsteuersatz muss jedoch berücksichtigt werden.
  • Die Angebote basieren auf einer Mengenberechnung, die das ausführende Unternehmen für die Angebotserstellung gemacht hat.
    • Je genauer die Mengenberechnung gemacht wurde, umso geringer werden die Unterschiede zwischen den Summen ausfallen.
    • Je detaillierter und fortgeschrittener die Planung (z.B. Ausführungs- und Detailpläne, statische Berechnungen), desto genauer können die Mengen ermittelt werden.
  • Während der Ausführungsphase können Arbeiten hinzukommen, an die vorab nicht gedacht oder deren Notwendigkeit vergessen wurde bzw. deren Notwendigkeit sich erst nachträglich ergeben hat. Auch hier gilt, je detaillierter die Planung und je erfahrener die Planer und Handwerker, umso geringer fallen die Unstimmigkeiten aus. Dies könnte auch als Unvorhergesehenes bezeichnet werden, kommt aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf den meisten Baustellen vor. Werden viele Details erst auf der Baustelle geklärt, entstehen voraussichtlich Aufpreise. Dies muss allerdings nicht bedeuten, dass die Summe der Arbeiten um diese Beträge teurer wird, man kannte Sie lediglich während der Ausschreibungs-, Angebots-, Verhandlungsphase bzw. Auftragsvergabe noch nicht. Wären diese Details mittels Ausführungsplanung vorab geklärt worden, so wären diese vor Angebotsanfrage ersichtlich gewesen. Sie wären demnach in den Angeboten enthalten und die Angebotssumme wäre bereits näher an der Rechnungssumme.
  • Sollten Angebote eingeholt werden, ohne dass Ausschreibungs- oder Planungsunterlagen vorliegen, ist es für die ausführenden Unternehmen schwierig, ein detailliertes und einwandfreies Angebot abzugeben, das alle notwendigen Leistungen beinhaltet. Unterschiede zwischen Angebot und Endabrechnung sind in diesem Fall absehbar.
  • Ein unverkennbarer Unterschied zwischen Angebot und Endabrechnung entsteht bei erwünschten Änderungen oder Zusatzarbeiten während der Ausführungsphase. Arbeiten, die nicht geplant waren oder Arbeiten welche hinzukommen sind, weil beispielsweise das ausführende Unternehmen einen sinnvollen Änderungsvorschlag zu der geplanten Ausführung gemacht hat. Auch derartige Arbeiten können als Unvorhergesehenes betrachtet werden und sind Ursachen für gerechtfertigte Preissteigerungen.

 

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Keine Preisunterschiede zwischen Angebot und Endabrechnung erwünscht.

Um die Unterschiede zwischen Angebotssumme und Endabrechnung so gering wie möglich zu halten, sollten folgende Ratschläge befolgt werden:

  • Jegliche Details müssen klar und deutlich geplant werden, am besten mittels gründlicher Ausführungs-/Detailplanung.
  • Statische Unterlagen sollten für die Angebotsanfrage vorliegen.
  • Änderungen während der Ausführungsphase sollten vermieden werden.
  • Die Mengenberechnung muss mit den tatsächlich einzubauenden Mengen übereinstimmen, eine exakte Berechnung dieser Mengen muss vorab erfolgen, es gilt jedoch:

Mengenberechnung durch den Projektanten:

Der Projektant kann Ihnen eine recht genaue Mengenberechnung liefern, da er die Massen mit Hilfe des Zeichenprogramms leichter ermitteln kann. Jedoch haftet er nicht für diese Mengenangaben.

Mengenberechnung durch anbietendes Unternehmen:

Das anbietende Unternehmen erstellt Ihnen ein Angebot mit den selbst ermittelten Mengen. Sofern Sie eine genaue Mengenberechnung bzw. keine Erhöhung der Angebotssumme wünschen, muss dies ausdrücklich besprochen und schriftlich festgehalten werden. Die Arbeiten sollten pauschal ausgeschrieben werden. Dies setzt allerdings voraus, dass jegliche Details und Materialien genau definiert sein müssen.

Ein Unternehmen tendiert dazu, die Mengen überschlägig zu berechnen, da anschließend die effektiv eingebauten Mengen gelten! (Ist dem Bauherrn dieser Sachverhalt bewusst, lassen sich die Angebote besser vergleichen und die Endabrechnungen leichter akzeptieren.)

Mengenangaben durch den Bauherrn:

Der Bauherr führt selbst die Mengenberechnung durch. Sollten nach Beendigung der Arbeiten die Mengen in der Endabrechnung abweichen, kann zusammen mit den ausführenden Unternehmen nachgemessen werden.

In unserem Portal finden Sie eine ausführliche Anleitungen zu den Mengenberechnungen bzw. erhalten Sie im Ausschreibungsmodul zu jeder Position den passenden Hinweis zur dazugehörigen Mengenberechnung.

  • Termingerechte Durchführung aller Arbeiten.
  • Die geringsten Preisunterschiede zwischen Angebot und Endabrechnung erzielen Sie mit Hilfe einer Ausführungsplanung und dazugehörigen professionellen Ausschreibung.

Welche Aufpreise sollten akzeptiert werden?

Wie bereits erwähnt, fallen fast auf jeder Baustelle Mehrkosten an bzw. liegt die Rechnung meist höher als das Angebot. Unvorhergesehene, vergessene Leistungen in der Planung können beispielsweise die Ursache dafür sein.

Baukostentipp Welche Mehrkosten sollten akzeptiert werden und welche nicht:
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Zahlungsmoral

An dieser Stelle möchten wir einen Aufruf zu der Zahlungsmoral machen.

achtung Ganze Arbeitsleistungen nicht zu entgelten, da Sie mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden sind oder Ihnen die Rechnungssumme nicht klar ist bzw. weil die Mengen nicht mit dem Angebot übereinstimmen, kann für ein ausführendes Unternehmen schwere Folgen haben. Dieses muss die verarbeiteten Materialien und die Personalleistung, ungeachtet dessen, fristgerecht bezahlen.

 

Die Schuld für Unklarheiten in der Abrechnung muss nicht beim Unternehmen liegen. Manchmal liegt es auch an der Unwissenheit der Bauherren. Lassen Sie sich z.B. von Ihrem Projektanten bei der Kontrolle der Abrechnung helfen. Einen Teilbetrag zurückhalten steht Ihnen ohne Weiteres zu und hilft Ihnen, die Zweifel zu lösen (10- 15%). Zahlen Sie daher wenigstens einen Teil der Rechnung. Das Unternehmen wird nicht geschädigt und Ihnen bleibt immer noch ein Restbetrag als Verhandlungssicherheit solange bis alles geklärt ist.

Wir freuen uns über Kommentare und Korrekturvorschläge: