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Förderungen

Landesförderungen

Förderungen für energiesparende Baumaßnahmen – Amt für Energieeinsparung
Folgende Maßnahmen im Wohnungsbau werden durch Zuschüsse gefördert:
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Weitere Informationen sowie erforderlichen Formulare finden Sie auf der Internetseite der Landesagentur für Umwelt. Zudem können Sie sich beim Südtiroler Bürgernetz der Provinz Bozen oder der Verbraucherentrale erkundigen.

 

Wohnbauförderung für den Bau, die Wiedergewinnung oder den Kauf von Erstwohnungen
Die Wohnbauförderung ist eine allgemein bekannte Förderung, welche es bereits seit vielen Jahren gibt. Informationen zu den Grundvoraussetzungen, Bindungen, der Punktevergabe und weiteren wissenswerten Themen erhalten Sie auf der Internetseite der Provinz Bozen. Um einen Richtwert der Förderung zu errechnen, können Sie dies jederzeit selbst online durchführen. Hier weiter zu der Online-Berechnung.

Hilfe in der Ausarbeitung des Gesuchantrages erhalten Sie in der Regel von Ihrem Projektanten, andernfalls stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung. Haben Sie bereits einen Projektanten, ansonsten fragen sie ein Angebot über unser Ausschreibungsmodul an.
Gut zu wissen:
  • Es werden nur mehr einmalige Beiträge ausbezahlt.
  • Es gibt keine zinslosen Darlehen mehr.
  • Die fünfte Einkommensstufe (56.200€) darf nicht überschritten werden und die Mindestpunktezahl (20 bzw. 23 Punkte) muss erreicht werden.
  • Die Beiträge belaufen sich zwischen 13.000€ und ca. 67.392€, abhängig von der Einkommensstufe und der Anzahl der Familienmitglieder.
  • Im Falle der Inanspruchnahme der Förderung wird auf die Wohnung bzw. auf das Haus eine zwanzigjährige Sozialbindung in das Grundbuch eingetragen.
  • Die Wohnbauförderung wird für Wohnungen mit einer maximalen Nettowohnfläche von 110m² bzw. 125m² für eine sechsköpfige Familien gewährt (jede weitere Person +15m²).
  • Der Kauf von Baugrund wird ebenfalls gefördert: Mindestpunktezahl 16; die IV. Einkommensstufe (43.600€) darf nicht überschritten werden.

 


 

Staatliche Förderungen

ContoTermico 2.0
Der „ContoTermico“ ist eine staatliche Förderung für energiesparende Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Je nach Maßnahme werden die anrechenbaren Kosten mit 40% – 65% Förderung unterstützt. Gefördert werden:
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Reduzierte Mehrwertsteuersätze

Reduzierte Mehrwertsteuersätze sind staatlich geregelte Steuersenkungen. Diese können von den jeweiligen Bauherren im Falle von Neubauten und Wiedergewinnungsarbeiten in Anspruch genommen werden. mehr … Möchten Sie weiterlesen? Registrieren Sie sich kostenlos!

Voraussetzungen

Baugenehmigung

Die erste Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der reduzierten Mehrwertsteuersätze ist die entsprechend korrekte Angabe des Bauvorhabens auf der Baukonzession. Dies bedeutet, dass bereits der Antrag für die Baukonzession die richtige Bezeichnung/den richtigen Titel tragen muss. Dieser erste Schritt erfolgt durch den Projektanten, eine Absprache darüber mit ihm ist in jedem Fall ratsam. Bei fehlenden oder unkorrekten Angaben kann die steuerliche Absetzbarkeit oder die Mehrwertsteuerreduzierung verweigert werden.

Beispiele für die richtige Bezeichnung eines Projektes:

  • Neubau von….
  • Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten von…
  • Neubau eines Wohnhauses samt Zubehörsgarage
  • Wiedergewinnungsarbeiten am Wohnhaus …
  • Abbruch und Wiederaufbau des Wohngebäudes B.P. …
  • Energetische Sanierung und Erweiterung des Wohnhauses B.P. …

Hier folgend ein Beispiel eines sorgfältig gewählten Projekttitels (dies kann auch in Absprache mit einem Steuerberater geschehen):
„Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes laut Art.107 Abs. 16 L.G. 13/1997 und Energetische Sanierung mit Inanspruchnahme des Kubaturbonus laut Art. 127 L.G. 13/1991 i.g.F. sowie außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen und interne Umbauarbeiten, Umwandlung der Garage in Wohnraum und Errichtung von Autostellplätzen als Zubehör.“

Erklärung des Bauherrn

Als nächstes folgt die Erklärung seitens des Bauherrn, dass er die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung besitzt. Um die reduzierten Mehrwertsteuersätze in Anspruch nehmen zu können, muss der Bauherr zu jeder Art von Steuerreduzierung die entsprechende Erklärung ausstellen und dem ausführenden Unternehmen bzw. Lieferanten aushändigen. Erst dann können die Unternehmen und Lieferanten die Rechnung mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz ausstellen.

Stellt ein Unternehmen die Rechnung mit reduziertem Mehrwertsteuersatz aus, ohne in Besitz der entsprechenden Bestätigung zu sein, so macht sich das Unternehmen im Falle einer Kontrolle seitens des Steueramtes strafbar.
  • In der Erklärung müssen die Daten des Bauherrn, des Bauwerkes und der Baukonzession (Nr. und Datum) angegeben werden.
  • Die Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen reduzierten Steuersatz gegeben sind, kann auch im Werkvertrag eingebaut werden.
  • Die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung trägt der Bauherr.

Rechnungen

Die Rechnungen zu den ausgeführten Arbeiten mit reduziertem Mehrwertsteuersatz müssen folgende Inhalte aufweisen:

  • Beschreibung der Zahlung: Anzahlung / Rechnung / Endabrechnung
  • Beschreibung Arbeiten: Erstwohnung / Zweitwohnung / außerordentliche Instandhaltungsarbeiten / usw.
  • Angabe Ortschaft und Adresse der Baustelle
  • Baukonzession Nr. … Datum …

Weitere Voraussetzungen

Es gelten weitere grundlegende Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen. Deshalb sollte zu diesem Zweck der Kontakt zu einem Steuerberater bzw. einer anderen kompetenten Fachperson noch vor Baubeginn eingeplant werden.

  • Hauptwohnsitz des Bauherrn
  • weiterer bestehender Besitz des Bauherrn
  • u.a.m.

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